Anmelde- und Lehrgangsbedingungen:
Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformulare angenommen. Bei der Online-Anmeldung müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt sein. Die Teilnehmer werden nach Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt. DJK-Mitglieder werden unter Umständen bevorzugt.
Die Voraussetzungen gemäß Ausschreibung müssen erfüllt sein. Mögliche Ausnahmen bedürfen der persönlichen Absprache mit der Lehrgangsleitung/der Geschäftsstelle.
Die Anmeldung ist erst gültig, wenn die entsprechende Bestätigungsmail vom System erhalten wurde.
Die Zahlung ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung fällig.
Dem Veranstalter ist es vorbehalten, die Veranstaltung abzusagen. Ihm entstehen dabei keinerlei Pflichten gegenüber den Teilnehmern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert. Bereits überwiesenes Geld wird zurückerstattet.
Bei einer Absage seitens der Teilnehmer sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben behält sich der DJK DV Augsburg das Recht vor Stornokosten zu erheben: Erfolgt eine Absage zur Teilnahme nach Ablauf der Anmeldefrist und sind die Gesamtkosten der Veranstaltung für den DJK DV Augsburg dennoch gedeckt, können bis zu 50 % der Teilnahmegebühr zurückerstattet werden. Reichen die Mittel nicht zur Kostendeckung aus oder erfolgt keinerlei Absage, werden 100 % der Gebühren einbehalten. Eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist ausschließlich dann möglich, wenn der frei gewordene Platz kurzfristig durch eine andere Person nachbesetzt werden kann.
Bei unrichtigen Angaben seitens der Teilnehmer gegenüber der Lehrgangsleitung können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter erhoben werden.
Den Anweisungen der Lehrgangsleitung ist Folge zu leisten. Der Lehrgangsleitung ist es vorbehalten, Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen.
Brechen Teilnehmer die Veranstaltung vorzeitig ab, ist eine Heimreise selbstständig zu organisieren.
Für Lizenzerwerb/-verlängerungen ist die Anwesenheit für die gesamte Zeitdauer des Lehrgangs Pflicht.
Die Vereine werden gebeten, die Teilnehmergebühren für die Aus-/Fortbildung zu übernehmen oder einen anteiligen Zuschuss zu leisten.
Je nach Finanzsituation der einzelnen Diözesanverbände besteht unter Umständen eine weitere Möglichkeit Zuschüsse zu erhalten (betrifft nur Bayernlehrgänge).
